Dienstag, 21. Februar 2012

Das böse Wort: Verpflichtungserklärung


Update: Aupair-World hat seit letztem Jahr doch ihre Hilfeseiten überarbeitet. Jetzt gibt es einen Verweis auf die Verpflichtungserklärung und auch einen Hinweis, eine Abschiebeversicherung abzuschliessen: http://www.aupair-world.net/index.php/au_pair_program/germany/family/safety




Während die Post den unterschriebenen Vertrag von A nach B befördert, möchte ich mich zum Thema "Verpflichtungserklärung" auslassen. Obwohl ich ja dachte, kein AuPair-Greenhorn mehr zu sein, hörte ich das Wort im Zusammenhang mit Au Pair vor 3 Wochen das erste Mal, als Lilits Papiere hier bei der Ausländerbehörde vorlagen. Ich war ziemlich verblüfft, hatten wir dies doch bei T.s Visumsprozess nicht gebraucht, und auf Aupair-world.net hatte ich auch keinen Verweis darauf gefunden. Dr. Google klärte mich dann darüber auf, dass Argentinien eins der Länder ist, die von der Verpflichtungserklärung ausgenommen sind (Liste unten). 

Worum gehts dabei? Nun, man unterschreibt, dass man für alle Kosten, die der öffentlichen Hand durch das Au Pair entstehen, haftbar gemacht werden kann. Man denkt sich, erstmal kein Problem, eine Kranken- und Haftpflichtversicherung schliesst man ja für das Au Pair sowieso ab, also hält sich das im Rahmen.

ABER: die Übernahmeerklärung gilt nicht nur für den vertraglich vereinbarten Zeitraum, sondern bis das Au Pair ausreist oder sein Aufenthaltsstatus geändert wird (also ein neues Visum erteilt wird). Sollte das Au Pair die Familie verlassen und untertauchen, vielleicht sogar noch schwanger werden, dann kann das richtig teuer werden. Und die Erklärung kann man auch  nicht widerrufen. Siehe auch hier: Link zum Merkblatt Verpflichtungserklärung

Im Nachhinein bin ich ziemlich erleichtert, dass Lilits Visum abgelehnt wurde. Ich hatte ihr damals erklärt, was wir da unterschreiben müssen:

One thing I would like to tell you: we had to sign a paper that we will be liable for all expenses you might occur for public institutions. Of course, we are aware and will setup a health insurance for you etc, but the thing is, that we also will be held accountable if you should decide not to go back to Armenia, but stay in Germany illegally. Of course, this would be very expensive, we would have to cover everything and it could likely ruin us financially. So please tell me you do not plan to do that :-). 

Ihre Antwort dazu beruhigte mich nicht wirklich:
At your letter you talk about my illegaly staying in Germany...you know it is not such an easy thing.And no one can't say how long you can live alone,far away from family,from friends in another country....They haven't any reason ask me for that,that I will  stay in Germany.They can't prove that Aupair only is a excuse for me.

Ich glaube, von nun an suchen wir Mädchen aus den folgenden Ländern:


Andorra
Argentinien
Australien sowie Kokosinseln, Norfolkinseln, Weihnachtsinsel
Belgien
Brasilien
Brunei
Bulgarien
Chile
Costa Rica
Dänemark
El Salvador
Estland
Finnland
Frankreich einschließlich Französisch-Guayana, Französisch-Polynesien, Guadeloupe, Martinique, Neukaledonien, Reunion, St.Pierre und Miquelon
Griechenland
Guatemala
Honduras
Irland
Island
Israel
Italien
Japan
Kanada
Korea (Republik Korea)
Kroatien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malaysia
Malta
Mexiko
Monaco
Neuseeland einschließlich
Cookinseln, Niue,
Tokelau
Nicaragua
Niederlande einschließlich
Niederländische
Antillen
Norwegen
Österreich
Panama
Paraguay
Polen
Portugal einschließlich Macau
Rumänien
San Marino
Schweden
Schweiz und Liechtenstein
Singapur
Slowakische Republik
Slowenien
Spanien einschließlich Spanische Hoheitsgebiete in Nordafrika (mit Ceuta, Melilla)
Tschechische Republik
Ungarn
Uruguay
Venezuela
Vereinigte Staaten von Amerika einschließlich Amerikanische Jungferninseln,
Amerikanisch-Samoa, Guam, Puerto Rico
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Kanalinseln, Insel Man und Bermuda
Zypern


Für Au pairs aus diesen Ländern müssen Sie als Gastfamilie KEINE Verpflichtungserklärung abgeben, für Au pairs aus allen anderen Ländern aber schon:

Stand: 23.06.2009, Quelle: Merkblatt Hinweise zu Verpflichtungserklärungen nach §§ 66, 67 und 68 des Aufenthaltsgesetzes zu Besuchs- und Geschäftsaufenthalten und Visumsverlängerungen der Ausländerbehörde Siegburg

2 Kommentare:

  1. Kann man das nicht Alphabetisch eingeben.

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  2. Hallo, wir haben ein brasilianisches Au Pair. Wo finde ich die Quelle, dass man bei dem Land keine VE abgeben muss? Die AB möchte nämlich eine.

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